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Ehemalige Seelsorgerinnen und Seelsorger

* 24.01.1936
ord. 05.03.1961
ab 2006 als mitarbeitender Priester mit Wohnsitz in seiner Heimatgemeinde Grafenrheinfeld
(Schwerpunkt: Caritas Senioren-Pflegezentrum St. Helena)
+ 03.03.2020
Beigesetzt am  07.03.2020 im Priestergrab auf dem Kirchenfriedhof.

Pfarrer Werner Kirchner

ord. 22.02.1986
ab 01.09.2006 Pfarrer in Bergrheinfeld und Garstadt
ab 01.01.2008 auch Pfarrer in Grafenrheinfeld
ab 01.07.2010 Dekan Dekanat Schweinfurt Süd
30.06.2024 Ruhestandsversetzung
Weiter als Ruhestandsseelsorger tätig, vor allem in Schweinfurter Oberland
 

Pfarrbüros

Unsere Pfarrbüros sind für Sie da:

Haupstr. 80a
97493 Bergrheinfeld

Tel.: 09721 90119
Fax: 09721 90646
mail: pfarrei.bergrheinfeld@bistum-wuerzburg.de

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 14.00-17.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Bühlstraße 36
97506 Grafenrheinfeld

Tel.: 09723-1277
Fax: 09723-930 359
mail: pfarrei.grafenrheinfeld@bistum-wuerzburg.de

Öffnungszeiten

Mittwoch: 14.00-17.00 Uhr

Wir, Monika Eusemann und Monika Göb (Bild rechts), sind Ihre Ansprechpartner(innen) im Pfarramt; unterstützen sie hilfreich in Ihrem Anliegen und stehen Ihnen gerne für Auskünfte und Informationen zur Verfügung. Das Bild zeigt aktuell noch Frau Hildegard Riegler (Bild links), die sich bereits in den verdienten Ruhestand verabschiedet hat.

Haben Sie Fragen, Wünsche, Verbesserungsvorschläge, oder möchten Sie einfach einen lieben Gruß schicken, dann setzen Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

Sekretärinnen

In den Schulferien bzw. durch Krankheit kann es zu Änderungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Pfarrgemeinderat

weiterer Inhalt folgt...

Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, dessen Mitglieder zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern „zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen“ (can. 536 CIC). Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, die sich um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.

Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde auf 4 Jahre gewählt.

Je nach Größe der Pfarrgemeinde sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt und liegt bei 4 -18 gewählten Mitglieder, wozu noch einige Delegierte bzw. berufene Mitglieder kommen können.

Kirchenverwaltung

weiterer Inhalt folgt mit der Kirchenverwaltungswahl 2024

Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.

Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und von der Pfarrei beschäftigtes Personal. Dieses Gremium wird für jeweils sechs Jahre direkt gewählt. Der Pfarrer oder Pfarradministrator ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums. Er kann den Vorsitz aber auch an einen sog. „Ständigen Vertreter“ abgeben.

Je nach Größe der Pfarrgemeinde ist die Mitgliederzahl auf 4, 6 bzw. 8 Mitglieder festgelegt. In unserer Pfarreiengemeinschaft besteht in allen drei Gemeinden eine Kirchenwerwaltung.